top of page
  • LinkedIn
  • Instagram
  • Facebook
OKP-Zulassung.png

Rechtssicherheit

OKP-Zulassung

Eine OKP-Zulassung ist die offizielle Genehmigung für Gesundheitsdienstleistende, ihre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen. Sie ist eine Grundvoraussetzung, um am öffentlichen Gesundheitssystem in der Schweiz teilzunehmen und stellt sicher, dass die Dienstleister die nationalen Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen. Seit 2022 sind die Kantone für die Erteilung dieser Zulassung für ambulante Leistungserbringer zuständig.

Wichtiger Unterschied zur BAB:

Ein Binnengesetzt gibt es bzgl. OKP-Zulassung nicht. Der Kanton Aargau schreibt dazu seiner Website: "Leistungserbringer sind nur von jenem Kanton zugelassen, auf dessen Gebiet sie tätig sind. Beabsichtigen sie, auch in einem anderen Kanton Leistungen zulasten der OKP zu erbringen, ist beim jeweiligen Kanton ebenfalls ein entsprechendes Gesuch einzureichen. Anerkennung von ausserkantonalen Zulassungen oder eine – wie im Bereich der Berufsausübungs- und Betriebsbewilligungen existierende – Meldetätigkeit von 90 Arbeitstagen pro Jahr ist hinsichtlich der Zulassungen zur Leistungserbringung zulasten der OKP gesetzlich nicht vorgesehen. Daraus folgt, dass jeder Kanton die Zulassungsvoraussetzungen vollumfänglich zu prüfen hat.

 

swissODP hat die teilweise unterschiedlichen Anforderungen der Kantone zusammengetragen - im Bewusstsein, dass es auch immer wieder Änderungen geben kann. 

Aus diesem Grund gibt es eine Kommentarfunktion. Diese kann genutzt werden, um swissODP und auch alle anderen Partnerpraxen auf Ergänzungen und Änderungen aufmerksam zu machen.

Folgende OKP-Regelungen gelten in den Kantonen

Aargau

​Rückwirkende Leistungsüberprüfungen können, bei einseitiger Auslegung durch den Krankenversicherer, zu schwierigen und existenziell bedrohlichen Situationen für die Physiopraxis führen. Wir haben dazu eine Hilfestellungen für unsere Partner erarbeitet.

Stand: 30/10/25

Kommentare

Deine Meinung teilenJetzt den ersten Kommentar verfassen.

Appenzell Innerrhoden

​Rückwirkende Leistungsüberprüfungen können, bei einseitiger Auslegung durch den Krankenversicherer, zu schwierigen und existenziell bedrohlichen Situationen für die Physiopraxis führen. Wir haben dazu eine Hilfestellungen für unsere Partner erarbeitet.

Stand: 30/10/25

Kommentare

Deine Meinung teilenJetzt den ersten Kommentar verfassen.

Berufsausübungsbewilligung

Zum Thema Berufsausübungsbewilligung (BAB) herrscht Verwirrung. Wer genau braucht eine BAB, und wann? Wir die wichtigsten Fragen zum Thema in einem Katalog zusammengefasst und allen Kantonen zur schriftlichen Beantwortung zukommen lassen. Die Antworten der Kantone finden Partner im Partner-Portal.

bottom of page