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Rechtsberatung

Wir sorgen für Rechtssicherheit

Rechtsunsicherheit mit entsprechendem Interpretationsraum gibt es in vielen Bereichen, insbesondere nach dem Inkrafttreten der KVG-Änderung betreffend Zulassung von Leistungserbringern am 1.  Januar 2022.

  • Dazu gehören z. B. die Abrechnung von frisch diplomierten Physios während der ersten zwei Jahre oder von Studierendenleistungen zulasten der Grundversicherung.

  • Ebenso herrschen zwischen dem BAG und unserem Berufsverband Physioswiss unterschiedliche Interpretationen bei der Anerkennung ausländischer Diplome.

  • Auch für die Dokumentation physiotherapeutischer Behandlungen wird von verschiedenen Playern Unterschiedliches gefordert.

Zum Thema Berufsausübungsbewilligung (BAB) herrscht Verwirrung. Wer genau braucht eine BAB, und wann? Wir die wichtigsten Fragen zum Thema in einem Katalog zusammengefasst und allen Kantonen zur schriftlichen Beantwortung zukommen lassen. Die Antworten der Kantone finden Partner im Partner-Portal.

 

Rückwirkende Leistungsüberprüfungen können, bei einseitiger Auslegung durch den Krankenversicherer, zu schwierigen und existenziell bedrohlichen Situationen für die Physiopraxis führen. Wir haben dazu eine Hilfestellungen für unsere Partner erarbeitet.


Wir unterstützen unsere Partner, wenn sie aufgrund der Rechtsunsicherheit in Schwierigkeiten geraten. Wir beraten und unterstützen sie bei branchenrelevanten Gerichtsfällen. Wir stellen kritische Fragen und analysieren den Gesetzestext gründlich. «Together we stand»: Wir sind der starke Rücken unserer Partner und suchen konstruktive Lösungen mit Kostenträgern.

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