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BAB: Aufruf an die Kantone



Das Thema Berufsausübungsbewilligungen beschäftigt uns nun schon eine ganze Weile. Und noch immer haben es viele Kantone noch nicht geschafft, eine pragmatische, klar verständliche und vor allem gesetzeskonforme Lösung anzubieten.

swissODP hat daher nochmal ein Schreiben aufgesetzt und versendet, um die Gesundheitsdirektionen zum Handeln aufzufordern.

Die wichtigsten Inhaltes des Schreibens werden im oben verlinkten Video zusammengefasst.

 

Folgenden Fact Check haben wir für zusammengestellt.

 

Ausgangslage bis zur Revision von GesBG und KVG

  • BAB war nur für selbständige, leitende oder stellvertretende Physiotherapeuten erforderlich.

  • Angestellte diplomierte Therapeuten konnten ohne BAB unter Leitung arbeiten und über die Krankenkassen abrechnen.

  • Auch Fachkräfte mit anerkanntem ausländischem Diplom konnten abrechnen.

     

Neue Rechtslage bzw. Auslegung durch das BAG

  • Abrechnung mit Krankenkassen nur mit BAB möglich.

  • BAB wird erst nach 2 Jahren Berufserfahrung in der Schweiz erteilt.

  • Folge: Frisch diplomierte und ausländische Therapeuten dürfen nicht über die Krankenkasse abrechnen → faktisches Berufsverbot.

     

Konsequenzen

  • Massiver Fachkräftemangel: Praxen können keine neuen Therapeuten einstellen; Abwanderung in Spitäler.

  • Rechtsunsicherheit: Uneinheitliche kantonale Praxis.

  • Absurde Lösung: Diplomierte Therapeuten ohne BAB werden formal wie Auszubildende behandelt und einer strengen Überwachungspflicht unterstellt.

 

Wie einige Kantone darauf reagieren

  • so z.B. Aargau, Zürich, Schwyz, Basel: Verlangen BAB nur für Leitende und Stellvertretende.

  • Für alle anderen Angestellten wird Abrechnung praktisch nur unter der Fiktion „Therapeut in Ausbildung“ ermöglicht.

  • Folge: Auch voll ausgebildete Therapeuten werden einer strengen Überwachungspflicht unterstellt und dürfen Patienten nicht mehr ohne direkte Präsenz oder Erreichbarkeit des Leitenden Therapeuten behandeln.

  • Damit umgehen die Kantone zwar die gesetzeswidrige BAG-Interpretation – was grundsätzlich begrüssenswert ist –, aber die Gleichstellung mit Auszubildenden bleibt sachlich unsinnig.

  • In der Westschweiz haben die Kantone ebenfalls unterschiedliche Praktiken.

    • Im Wallis ist die Berufsausübungsbewilligung (BAB) für alle Angestellten von privaten Institutionen obligatorisch. Der Kanton erteilt daher auch BABs an Angestellte mit weniger als zwei Jahren Berufserfahrung. Allerdings wurde am 14. Februar 2025 ein dringendes Postulat des Grossen Rates angenommen, das die Abschaffung dieser Verschärfung fordert. Eine Antwort des Staatsrates steht noch aus.

    • Im Kanton Freiburg erlaubt der Staat eine Tätigkeit unter Aufsicht, insbesondere für frisch diplomierte Schweizerinnen und Schweizer sowie für Personen mit ausländischem Diplom, die bereits ein positives Vorprüfungsverfahren («Pre-Check») durchlaufen haben und auf die Diplomanerkennung warten.

    • In Genf und im Kanton Waadt wurde eine umfassende und pragmatische Liste der beruflichen Situationen erstellt, die eine BAB erfordern.

    • Im Kanton Neuenburg ist die BAB für alle Arbeitnehmenden obligatorisch, mit Ausnahme der jungen Diplomierten während ihrer ersten beiden Berufsjahre. Zudem wurde eine Quote eingeführt, die verhindert, dass ein Unternehmen mehr als 50 % junge Diplomierte beschäftigt. Konkret bedeutet dies, dass ein Unternehmen, das diese Quote nach dem Weggang einer erfahrenen Fachperson (Senior) nicht mehr einhält, gezwungen ist, sich ebenfalls von einer jungen Diplomierten bzw. einem jungen Diplomierten (Junior) zu trennen, um die kantonalen Vorgaben einzuhalten.

 

Was wir erreichen möchten:

  • Die BAB-Pflicht auf Leitende und Stellvertretende Physiotherapeuten zu beschränken.

  • zu zulassen, dass angestellte diplomierte Therapeuten unter Leitung auch ohne BAB abrechnen können.

  • auf übersteigerte Aufsichtspflichten für Leitende Therapeuten zu verzichten.

  • Teilanerkennungen durch das SRK bei Anstellung unter Leitung für die Abrechnung zu akzeptieren.

 


Auch medial fand unsere Aktion bereits Beachtung. So titelte Medinside heute: Wenn qualifizierte Therapeuten als «in Ausbildung» gelten

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