top of page
  • Facebook
  • LinkedIn

Neue Regelung zur Berufsausübungsbewilligung (BAB) im Kanton Schwyz

Der Kanton Schwyz hat im August 2025 ein neues Merkblatt zur Tätigkeit unter Aufsicht veröffentlicht. Dieses Dokument schafft Klarheit in Bezug auf die Frage, wann angestellte Fachpersonen im Gesundheitswesen – darunter auch Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten – eine eigene Berufsausübungsbewilligung (BAB) benötigen und wann nicht.



ree


Tätigkeit unter Aufsicht


Neu ist festgehalten, dass angestellte Fachpersonen keine eigene BAB benötigen, sofern sie unter der fachlichen Aufsicht einer Person mit gültiger BAB arbeiten. Damit wird eine klare Abgrenzung zur Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung geschaffen.


Das Merkblatt definiert unter anderem folgende Eckpunkte:

  • Aufsichtspflicht: Die aufsichtführende Person muss selbst über eine BAB im Kanton Schwyz verfügen und trägt die volle fachliche Verantwortung.

  • Umfang der Aufsicht: In der Regel können pro Vollzeitpensum maximal fünf Personen gleichzeitig beaufsichtigt werden.

  • Leitungsfunktionen: Wer eine fachverantwortliche Leitung, eine Stellvertretung oder eine Standortleitung übernimmt, benötigt weiterhin zwingend eine eigene BAB.

  • Nachweispflicht: Betriebe müssen jederzeit dokumentieren können, wer über eine BAB verfügt und welche Mitarbeitenden unter wessen Aufsicht tätig sind.


Finanzielle Aspekte


Wichtig zu wissen: Gebühren für bereits erteilte rechtsgültige BAB werden im Kanton Schwyz nicht zurückerstattet. 

Fachpersonen, die in der Vergangenheit eine Bewilligung beantragt und bezahlt haben, erhalten die entsprechenden Kosten also nicht rückvergütet.



Fazit


Mit dem neuen Merkblatt folgt der Kanton Schwyz einem vorgängigen Gerichtsurteil und sorgt für mehr Rechtssicherheit und Transparenz in der Praxis. Gleichzeitig bleibt die Verantwortung klar geregelt: Angestellte ohne Leitungsfunktion können unter Aufsicht arbeiten – für Führungspositionen ist weiterhin eine eigene Berufsausübungsbewilligung erforderlich.

Kommentare


bottom of page