Medinside berichtet über den Wildwuchs bei den Berufsausübungsbewilligungen in der Physiotherapie. Denn bei der Frage, ob bei den Gesundheitsberufen eine BAB nötig ist, gibt es grosse kantonale Abweichungen.
Anton Widler, swissODP-Verwaltungsrat, deckt im Beitrag einen Widerspruch im Gesetz auf und kommt zum Schluss, dass die Auslegung einiger Kantone gesetzeswidrig ist.
swissOPD hat das BAG deshalb schriftlich aufgefordert, unverzüglich aktiv zu werden und sicherzustellen, dass alle Kantone das revidierte Gesetz im Sinne des Gesetzgebers umsetzen.
Die Gesetzeslage ist eindeutig: Physios mit einem Diplom, welche unter Aufsicht arbeiten, benötigen keine Berufsausübungsbewilligung und ihre Leistungen können über die OKP abgerechnet werden.
Solange dieser Missstand besteht, empfiehlt swissODP ihren Partnern, keine BAB für unter Aufsicht arbeitende Physios zu beantragen.
▶️ Zum Artikel auf Medinside: www.medinside.ch/physiotherapie-eine-aktion-gegen-den-bewilligungs-wildwuchs
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