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Stellungnahme von swissODP zur Verzögerung der KVG-Tarifstrukturverhandlungen

Es wurde eine grosse Chance aus der Hand gegeben, die Verhandlungen im Zeitrahmen und als klarer Auftrag des Bundesrates abzuschliessen. Wir nehmen die aktuelle Entwicklung daher mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis:

 

  1. Eine überfällige Reform verzögert sich erneut

 

Die geltende Tarifstruktur im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) ist seit über 25 Jahren faktisch unverändert – trotz tiefgreifender Entwicklungen im Gesundheitswesen. Die Kosten für Physiotherapiepraxen (insbesondere Personal, Mieten, Digitalisierung, Qualitätssicherung) sind in dieser Zeit massiv gestiegen, ohne dass dies in der Tarifierung abgebildet worden wäre. Die Verschiebung bedeutet für viele Praxen eine anhaltende betriebswirtschaftliche Belastung – mit unmittelbaren Folgen für Investitionen, Innovation und Personalbindung.

 

  1. Neue Risiken ab dem 1. Juli 2025: Zwei Tarifwelten im Parallelbetrieb

 

Ab Juli 2025 tritt die neue Tarifstruktur für UVG/MV/IV-Leistungen in Kraft – mit deutlich höheren Tarifen und einer modernen Leistungslogik. Im Gegensatz dazu bleibt der KVG-Tarif weiterhin veraltet. Das wird in der Praxis zu Problemen bei der Abgrenzung zwischen Unfall und Krankheit führen: Wenn ein Patient zunächst unter UVG behandelt, später jedoch rückwirkend von der Versicherung als „krankheitsbedingt“ eingestuft wird, muss die Rechnung korrigiert und der tiefere KVG-Tarif angewendet werden. Für Praxen entstehen daraus relevante Einnahmeverluste und zusätzliche administrative Aufwände. Dies ist inakzeptabel. Die beteiligten Versicherungen sollten daher dringend Lösungen für diese Problematik erarbeiten.

 

  1. Die UVG-Tarifumsetzung als Referenzmodell?


Eine Umsetzung der UVG-Tarifstruktur während den KVG-Verhandlungen wird nun zum wichtigen strategischen Hebel: Sie belegt, dass eine sachgerechte Tarifierung möglich ist. Unsere Branche muss dieses Referenzmodell verantwortungsvoll nutzen, um in der Diskussion um die KVG-Struktur eine adäquate Berücksichtigung der modernen Physiotherapie einzufordern.

 

  1. Mehreinnahmen durch neue Tarifstruktur? Missverständnisse vermeiden

 

Es ist wichtig zu betonen: Eine neue Tarifstruktur bedeutet nicht automatisch höhere Einnahmen. Laut Art. 59c KVV muss die Einführung einer neuen Tarifstruktur kostenneutral erfolgen: Die Gesamt-Taxpunktmenge im System darf nicht steigen, sondern wird lediglich neu verteilt. Was bedeutet das? Dass die Praxen nur durch eine Veränderung des Wertes der Taxpunkte im Rahmen der Festsetzungsverfahren höhere Einnahmen erzielen können – nicht durch die Strukturreform allein.

 

swissODP fordert daher unsere Verhandlungspartner auf:

Parallel zur Strukturverhandlung muss eine spürbare Erhöhung der Taxpunktwerte erzielt werden!

 


Fazit

 

Die Tarifverzögerung ist ein Rückschlag, doch wir sehen auch klare Handlungsfelder.


Voraussetzungen sind:


  • ein verbindlicher Zeitplan mit konkreten Etappen,

  • eine transparente Kommunikation,

  • die möglichst zeitnahe Anhebung der Taxpunktwerte für 2026, sowie

  • eine systematische Berücksichtigung der praktischen Probleme im Übergang UVG–KVG.

     

swissODP wird weiterhin faktenbasiert, lösungsorientiert und im direkten Dialog mit branchenpolitischen und fachlichen Entscheidungsträgern die Interessen arbeitgebender Physiotherapiepraxen vertreten. Praxen, die ihr tägliches Engagement für eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung einsetzen! 



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