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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SRK-Anerkennung

 

1 . Einleitung
1.1.  Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) regeln die Koordination des SRK-Anerkennungsprozesses von Physiotherapeutinnen und -therapeuten durch die swissODP und von ihr beauftragte Dritte (Physiozentrum.ch).
1.2. Bitte lesen Sie die AGB aufmerksam, bevor Sie swissODP mit der Verfahrensabwicklung beauftragen. Durch die Beauftragung des Services erklären Sie sich mit den Bedingungen der swissODP einverstanden.

2. Gebühren
2.1. Die Service-Gebühren gelten pro Fall und sind im Voraus und unabhängig vom Ergebnis der Anerkennungsprüfung durch das SRK geschuldet. Sie werden nach erfolgter Prüfung nicht zurückerstattet. Dies auch dann nicht, wenn der Entscheid über die Anerkennung negativ ausfällt. 
2.2. swissODP-Partner und Nicht-swissODP-Partner schulden nicht dieselben Beträge. Die Service-Gebühren für den SRK-Anerkennungsprozess sind zu Beginn des Prozesses geschuldet und werden nicht zurückerstattet, falls ein Auftraggeber während eines laufenden Verfahrens swissODP Partner wird. Die reduzierte Gebühr gilt erst für Aufträge, die nach Abschluss der Partnerschaft initiiert werden.
2.3. swissODP behält sich vor, die Gebühren bei Bedarf den Aufwänden entsprechend anzupassen.

3. Vertraulichkeit
3.1. Während der Dauer des Anerkennungsverfahrens bearbeiten swissODP oder von ihr beauftragte Dritte die Daten des jeweiligen Therapeuten. swissODP sind hierfür die nötige Vollmacht und alle nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
3.2. swissODP und von ihr beauftragte Dritte verpflichten sich, sämtliche Informationen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden vertraulich zu behandeln.
3.3. swissODP ist ermächtigt, Prozessdaten auszuwerten und eine anonymisierte Auswertung und Analyse auch an Dritte weiterzugeben.
3.4. Alle Daten sind in einer eigens dafür angelegten Datenbank erfasst. Einzig von swissODP beauftragte Personen haben Zugriff auf diese Daten und verpflichten sich, sie nicht an Dritte weiterzugeben.

4. Abbruch
4.1. Wird die Zusammenarbeit aus Kundensicht vor Abschluss des Zertifizierungsverfahrens abgebrochen und swissODP die Vollmacht zur weiteren Bearbeitung des jeweiligen Falls entzogen, verpflichtet sich swissODP alle eingereichten Unterlagen zu retournieren oder zu löschen. Es wird keine Dokumentation über diesen Fall geführt. Die regulären Service-Gebühren werden jedoch nicht zurückerstattet.
4.2. swissODP behält sich vor, die Arbeit am beauftragen Fall einzustellen, sollten die Service-Gebühren nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen werden.

5. Haftungsbeschränkung
5.1. swissODP oder von ihr mit der Abwicklung des Anerkennungsverfahrens beauftragte Dritte können nicht haftbar gemacht werden für:

  • Nicht-Anerkennung aufgrund fehlender Unterlagen oder Qualifikationen

  • Inhalte der vom Physiotherapeuten oder seinem Arbeitgeber eingereichten Unterlagen

  • Folgen aufgrund vorsätzlich falscher Angaben von Seiten Physiotherapeut (z.B. gefälschte Zeugnisse)

  • Nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durchgeführter Anpassungslehrgang durch den Physiotherapeuten

6. Änderung der AGB
6.1. swissODP steht in begründeten Fällen das Recht zu, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern. swissODP hat die Änderungen vorgängig und in geeigneter Weise ihren Kunden bekannt zu geben. Ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist gelten die Änderungen als genehmigt. Stillschweigen gilt als Annahme der Änderungen.

7. Salvatorische Klausel
7.1. Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder sollte sich eine Regelungslücke zeigen, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall um eine einvernehmliche Lösung bemühen, die der ursprünglichen Zielsetzung möglichst nahekommt.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Zürich (ZH).
 

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